Rechtliches zum Verleih




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Rechtliches zum Verleih

Beitragvon Bernd » Fr 1. Jan 2016, 19:33

Es ist selbstverständlich das die entliehenen Gegenstände in einwandfreiem Zustand und pünktlich wieder zurückgegeben werden.

Doch so selbstverständlich dies auch sein mag, ist für den Verleiher als auch für den Ausleiher ein Vertrag als Grundlage des Teilens und Verleihens ein Muss.

Der Vertrag beschreibt genau den Zustand des Gegenstands als auch die Leihdauer. Er vereinfacht die Ausleihe dramatisch indem alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind. So hat man schwarz auf weiß was abgemacht wurde. Keiner der Beteiligten kann etwas vergessen oder missverstanden haben. Die meisten Konflikte entstehen aus Missverständnissen, deswegen regeln wir alles vertragsgemäß, damit erst gar keine Unstimmigkeiten aufkommen können.

Den Leihvertrag können Sie hier herunterladen:
http://herne-im-herzen.de/wp-content/uploads/2016/01/Leihvertrag.pdf

Leihvertrag

Zwischen

_______________________________________

_______________________________________

_______________________________________

im folgendem Verleiher genannt

und

______________________________________

______________________________________

______________________________________

im folgendem Entleiher genannt

wird nachstehender Leihvertrag geschlossen:

1. Der Verleiher stellt dem Entleiher für die Zeit

von ________________ bis __________________ folgenden Gegenstand zur privaten Nutzung

zur Verfügung:

______________________________________________________________________________


2. Der Verleiher bestätigt, dass die Leihgabe in seinem Eigentum steht, bzw. dass er das Recht
hat den Gegenstand an Dritte zu überlassen.

2. Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe der Geräte durch den Verleiher und endet mit der
Rückgabe durch den Entleiher. Die jeweilige Übergabe findet persönlich statt und schließt
eine Besichtigung des Gegenstands auf Abnutzungserscheinungen oder Mängel ein. Der Verleiher
übergibt die Vertragsgegenstände in betriebsfähigem Zustand an den Entleiher.

Möglich vorhandene Nutzungserscheinungen:

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________


3. An der Leihgabe dürfen keinerlei irreversible, technische Veränderungen vorgenommen
werden.

4. Die Leihgabe oder ein Teil davon darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte
weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden.

5. Der Entleiher verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit der Leihgabe.
Sollte die Leihgabe oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt
werden, haftet der Entleiher für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für
den Fall, dass die Leihgabe oder ein Teil davon verloren geht.

6. Jede Beschädigung oder Verlust der Leihgabe oder eines Teils davon ist dem Verleiher
sofort mitzuteilen. Den entstandenen Schaden trägt der Entleiher.

7. Der Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
Vertragsbedingungen verletzt werden. Die Leihgabe ist nach Rücktritt vom Vertrag
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, an den Verleiher zurück
zu geben.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien
verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die
der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger
Weise gerecht werden.

Ort, Datum

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Bernd
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